Der Begriff Auftragsforschung steht für das wissenschaftliche Forschen für einen privaten oder öffentlich-rechtlichen Auftraggeber. Entscheidendes Merkmal ist die Abhängigkeit. Die Forschungsziele und -methoden sowie die weitere Verwendung der Resultate werden nicht durch die Forschungseinrichtung bestimmt, sondern vom Auftraggeber.
Einzelheiten zum Forschungsinhalt, zur Vergütung und zum Umgang mit den Rechten an den Forschungsergebnissen werden in einem Forschungs- und Entwicklungsvertrag definiert, der zwischen dem Auftragsforschungsinstitut oder der Auftragsforschungsfirma und dem Auftraggeber geschlossen wird. Abhängig davon, ob es sich um ein öffentlich gefördertes Verbundprojekt handelt oder um eine andere Art der Kooperationsforschung, sind bei der Vertragsgestaltung unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
In steuerrechtlicher Hinsicht gilt, dass der Auftraggeber sowohl mit Vollkostenrechnung kalkulieren als auch Umsatzsteuer für die Auftragsforschung zahlen muss.
Der größte Pluspunkt der Auftragsforschung liegt in der direkten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen uns als Forschungsinstitut und Ihnen als Auftraggeber. Diese ermöglicht es, Forschungsfragen kurzfristig zu bearbeiten und bei Bedarf schnell auf geänderte Anforderungen zu reagieren.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein hohes Interesse an Innovationen. Um diese zu fördern hat die Regierung unterschiedlichste Programm und Gesetze erlassen um Erfindungen finanziell zu unterstützen.
In all diesen Programmen, und etlichen anderen, werden auf verschiedenste Arten Zuschüsse für die Forschungsausgaben bereitgestellt.
Neben der Rezeptentwicklung erbringen wir weitere Dienstleistungen wie das Upscaling, die Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Gebinde und Versandmittel, Hilfe bei der Suche nach Rohstofflieferanten und die Fertigung bzw. Lohnfertigung erster Kleinserien direkt bei uns.
Darüber hinaus können Sie uns mit dem Handling von Richtlinien wie Meldepflichten, Schutzauflagen und erforderlichen Zulassungen, mit dem Erstellen von Datenblättern für Ihre Kunden und/oder die Öffentlichkeit sowie mit der Gestaltung von Etiketten in Bezug auf die Pflichtangaben betrauen.
Bei Bedarf erhalten Sie von uns Unterstützung bei bürokratischen Hürden wie der Beantragung von Fördergeldern, der Patentierung und/oder der Markenanmeldung. Gern helfen wir Ihnen auch bei der Auswahl, der Konzeptionierung und dem Beantragen geeigneter staatlich geförderter Projekte.
Überdies stehen wir Ihnen bei Fragen und organisatorischen Angelegenheiten rund um die Produktzulassung zur Verfügung.
Ob Sie Unterstützung bei einem Forschungsvorhaben brauchen, einen Entwicklungspartner für neue chemische Produkte suchen oder bestehende Rezepturen weiterentwickeln wollen: Wir stehen Ihnen mit weitreichenden Erfahrungen aus unserer langjährigen praxisbezogenen Forschungstätigkeit zur Seite. Dabei überlassen wir nichts dem Zufall.
Wir sehen uns an, welche Merkmale das von Ihnen gewünschte Endprodukt aufweisen soll, oder nehmen vorhandene Rezepturen genau in Augenschein. Sofern erforderlich, entwickeln wir verschiedene Lösungsansätze einschließlich der jeweiligen Prototypen, testen diese gemeinsam mit Ihnen und optimieren das Ganze so lange weiter, bis Sie zufrieden sind.
Bei unserer Arbeit legen wir größten Wert auf Diskretion und Vertrauen. Am Anfang steht ein kostenloses Erstgespräch, in dem Sie den groben Umfang des geplanten Projektes skizzieren und die wichtigsten Fragen geklärt werden. Im nächsten Schritt folgen die Absichts- und Verschwiegenheitserklärungen. Erst danach geht es an das Aufsetzen des Vertrags.
Sie möchten uns mit einer Auftragsforschung beauftragen oder vorab mehr zu unseren Möglichkeiten oder zur Forschungsförderung erfahren? Gern stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch Rede und Antwort. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.
Hotline: +49 (0) 341-49370-53
Fax: +49 (0) 341-339650-010
E-Mail: info@dmg-chemie.de
DMG Chemie GmbH
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